Hier finden Sie Informationen rund um die verschiedensten Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Gemeinde Aich.
Geburtenförderung
Ab 01.01.2019 erhält man beim Gemeindeamt als Geschenk einen Wickelrucksack
Kindergartenförderung ab 01.01.2024
€ 100,- für Kinder, die erstmalig den Kindergarten in Assach oder Haus besuchen
für Kinderkrippen wird von der Gemeinde Aich ein Beitrag geleistet
Schulstartgeld ab 01.01.2024
€ 100,- für Kinder, die erstmalig die Volksschule in Assach oder Haus besuchen
Fahrsicherheitstraining ab 01.01.2024
Ab 01.01.2024 Zuschuss für Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge € 100,- (Barauszahlung nach Vorlage der bezahlten Rechnung)
Jugendförderung ab 01.01.2024
Anerkennung für Matura, Lehrabschlussprüfung, Fachschul- und Fachhochschulabschluss, Universitätsabschluss jeweils € 100,-. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in der Gemeinde Aich.
Schulveranstaltungen ab 01.01.2024
Schulschikurs, Schwimmkurs, Projektwochen, Sprachwochen, Sportwochen € 50,-/Schüler, wenn die Gesamtkosten für eine Veranstaltung € 100,- übersteigen. Förderungen für Schulveranstaltungen können bis zur Matura beantragt werden.
Wohnbauförderung
pro Haus/Eigentumswohnung/Mietkaufwohnung bzw. Kauf eines Hauses/Eigentumswohnung oder Mietkaufwohnung € 400,- zuzüglich € 50,- pro Kind (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres).
Voraussetzung ist die Begründung eines Hauptwohnsitzes. Der Antrag auf Wohnbauförderung kann nach Erteilung der Benützungsbewilligung gestellt werden.
Solaranlagenförderung
Lt. GR-Beschluss vom 30.11.2001 € 55,- pro m² Kollektorfläche, höchstens € 660,-.
Photovoltaikanlagenförderung
Lt. GR-Beschluss vom 26.03.2025 Antragstellung ( ab 01.04.2025) € 50,- pro kWp, für mindestens 3 bis max. 10 kWp höchstens € 500,-, Voraussetzung zumindest ein Hauptwohnsitz an der Objektadresse , einmalig pro Liegenschaft
Biomasseförderung
für Biomasse, Erd- und Luftwärme (für Gesamtheizsystem lt. Richtlinien des Steir. Umweltlandesfonds), Sockelbetrag € 500,-
Wirtschaftsförderung
Für alle Gewerbebetriebe bei Neugründung für die ersten fünf Jahre 50 % Rückerstattung der bezahlten Kommunalsteuer.
Keine Befreiung wird gewährt, wenn nur eine Rechtsformänderung durchgeführt wird.
Besamungszuschuss
Der Besamungszuschuss für Rinder beträgt ab 01. Juni 2016 € 20,- je Besamung.